- Rechtsentscheid
- Rechts|entscheid,die Vorabentscheidung eines OLG oder des BGH in einer bestimmten Rechtsfrage, deren Beurteilung für die Entscheidung eines anhängigen Prozesses bedeutsam ist, der vor dem die Rechtsfrage vorlegenden nachgeordneten Gericht geführt wird. Rechtsentscheide sind nach § 541 ZPO vorgesehen, wenn das Landgericht als Berufungsgericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage in Wohnraummietsachen von einer Entscheidung des BGH oder eines OLG abweichen will oder wenn die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist. Entsprechendes gilt bei beabsichtigter Abweichung durch das vorlegende OLG. In diesen Fällen hat das Landgericht die Rechtsfrage dem übergeordneten OLG, das OLG dem BGH zur Entscheidung vorzulegen; sie ist für das Landgericht bindend.
Universal-Lexikon. 2012.